AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Malermeister Mike Heinrich Berlin
Inhaber: Mike Heinrich
Gothaer Straße 48
12629 Berlin
Telefon: 030 80959583
Mobil: 0176 20830041
E-Mail: info@malermeister-heinrich.com

Stand: September 2026

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Malermeister Mike Heinrich Berlin, Inhaber Mike Heinrich (nachfolgend „Auftragnehmer“), und seinen Kunden über Maler-, Lackier-, Tapezier-, Spachtel- und Renovierungsarbeiten sowie damit verbundene Nebenleistungen.

1.2 Kunden können Verbraucher oder Unternehmer sein. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.3 Individuelle Vereinbarungen und die Angaben im jeweiligen Angebot haben Vorrang vor diesen AGB.

2. Anfrage, Online-Kalkulation und Vertragsschluss

2.1 Angaben auf der Website, Beispielpreise und Ergebnisse des Online-Kalkulators sind unverbindliche Preisorientierungen. Sie stellen weder ein verbindliches Angebot noch eine Preisgarantie dar.

2.2 Das Absenden eines Kontakt- oder Kalkulationsformulars ist eine kostenlose und unverbindliche Anfrage. Dadurch kommt noch kein Vertrag zustande.

2.3 Nach Prüfung der Angaben erhält der Kunde gegebenenfalls ein individuelles Angebot. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde dieses Angebot innerhalb der darin genannten Bindungsfrist annimmt oder der Auftragnehmer den Auftrag ausdrücklich bestätigt.

2.4 Änderungen oder Ergänzungen des Angebots durch den Kunden gelten als neues Angebot und bedürfen der Bestätigung durch den Auftragnehmer.

3. Leistungsumfang und Ausführung

3.1 Art und Umfang der geschuldeten Arbeiten ergeben sich aus dem individuellen Angebot und den dazugehörigen Vereinbarungen.

3.2 Grundlage der Kalkulation sind die Angaben des Kunden und der bei einer Besichtigung erkennbare Zustand. Werden nach Vertragsschluss nicht erkennbare Schäden, ungeeignete Untergründe, Schadstoffe oder sonstige Umstände festgestellt, die zusätzliche Arbeiten erforderlich machen, informiert der Auftragnehmer den Kunden unverzüglich. Zusätzliche vergütungspflichtige Arbeiten werden grundsätzlich erst nach einer entsprechenden Vereinbarung ausgeführt.

3.3 Technisch notwendige, geringfügige Abweichungen bleiben zulässig, soweit sie die vereinbarte Funktion und den vereinbarten Gesamteindruck nicht beeinträchtigen. Individuell vereinbarte Beschaffenheiten bleiben hiervon unberührt.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1 Der Kunde stellt sicher, dass die Arbeitsbereiche zu den vereinbarten Zeiten zugänglich sind und – soweit für die Arbeiten erforderlich – Strom und Wasser genutzt werden können.

4.2 Der Kunde informiert den Auftragnehmer vor Arbeitsbeginn über bekannte Feuchtigkeitsschäden, Schimmel, Schadstoffe, nicht tragfähige Untergründe und andere Umstände, die für die sichere und fachgerechte Ausführung erheblich sein können.

4.3 Soweit nicht anders vereinbart, entfernt oder sichert der Kunde besonders empfindliche und persönliche Gegenstände aus dem Arbeitsbereich. Welche Räum-, Schutz- und Abdeckarbeiten vom Auftragnehmer übernommen werden, ergibt sich aus dem Angebot.

4.4 Verzögerungen und nachweisbare Mehrkosten, die durch eine vom Kunden zu vertretende Verletzung seiner Mitwirkungspflichten entstehen, richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

5. Preise und zusätzliche Leistungen

5.1 Maßgeblich ist der im individuellen Angebot vereinbarte Preis. Gegenüber Verbrauchern werden Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben. Gegenüber Unternehmern kann eine Nettopreisangabe zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer erfolgen, wenn dies im Angebot eindeutig ausgewiesen ist.

5.2 Online berechnete Preise und Kostenschätzungen bleiben bis zur persönlichen Prüfung unverbindlich. Erkennt der Auftragnehmer, dass ein zugrunde gelegter Kostenanschlag wesentlich überschritten werden könnte, informiert er den Kunden unverzüglich.

5.3 Zusätzliche oder geänderte Leistungen werden nur vergütet, wenn sie vom Kunden beauftragt wurden oder nach den gesetzlichen Vorschriften zu vergüten sind. Der Auftragnehmer weist den Kunden vor der Ausführung nach Möglichkeit auf die voraussichtlichen Mehrkosten hin.

6. Termine und Verzögerungen

6.1 Ausführungsfristen und Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.

6.2 Verzögerungen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat – beispielsweise fehlender Zugang, notwendige Vorleistungen anderer Gewerke, nicht vorhersehbare Untergrundprobleme oder höhere Gewalt – verlängern vereinbarte Fristen angemessen. Der Auftragnehmer informiert den Kunden über erkennbare Verzögerungen.

7. Abnahme

7.1 Nach Fertigstellung nimmt der Kunde die vertragsgemäß erbrachte Werkleistung ab. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.

7.2 Die gesetzlichen Regelungen zur Abnahme, insbesondere § 640 BGB, bleiben unberührt. Gegenüber Verbrauchern gelten die besonderen gesetzlichen Hinweispflichten für eine Abnahmefiktion.

8. Vergütung und Zahlung

8.1 Die Vergütung wird nach Abnahme und Zugang einer prüffähigen Rechnung fällig, soweit im Angebot kein abweichender Zahlungsplan vereinbart wurde.

8.2 Abschlagszahlungen werden nur geschuldet, wenn sie vereinbart wurden oder sich ein Anspruch aus den gesetzlichen Vorschriften ergibt.

8.3 Skonto wird nur gewährt, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

9. Mängelrechte

9.1 Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts.

9.2 Der Kunde soll erkennbare Mängel möglichst zeitnah mitteilen, damit der Auftragnehmer sie prüfen und gegebenenfalls nacherfüllen kann. Gesetzliche Rechte und Fristen werden dadurch nicht verkürzt.

10. Haftung

10.1 Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt insbesondere für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.

10.2 Gesetzlich zwingende Haftungsansprüche bleiben unberührt.

11. Kündigung und Widerrufsrecht

11.1 Das gesetzliche Recht des Kunden zur Kündigung eines Werkvertrags, insbesondere nach §§ 648 und 648a BGB, bleibt unberührt.

11.2 Verbrauchern kann bei einem außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Vertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. In diesem Fall erhält der Verbraucher vor Vertragsschluss eine gesonderte Widerrufsbelehrung einschließlich Muster-Widerrufsformular.

11.3 Wünscht ein Verbraucher ausdrücklich, dass die Arbeiten vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, wird der Auftragnehmer die dafür erforderlichen Erklärungen gesondert einholen. Die bloße Angebotsanfrage über die Website enthält ein solches Verlangen nicht.

12. Einsatz von Mitarbeitern und Nachunternehmern

Der Auftragnehmer darf zur Vertragserfüllung eigene Mitarbeiter und fachlich geeignete Nachunternehmer einsetzen, soweit keine höchstpersönliche Ausführung vereinbart wurde. Vertragspartner und verantwortlich für die vertragsgemäße Leistung bleibt der Auftragnehmer.

13. Verbraucherstreitbeilegung

Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

14.1 Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen werden.

14.2 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Berlin Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.