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Wohnung streichen bei Auszug – Alles, was du wissen musst

  • Autorenbild: Mike Heinrich
    Mike Heinrich
  • 6. Sept. 2024
  • 4 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 29. Dez. 2024

Der Auszug steht bevor, und du fragst dich, ob du deine Wohnung streichen musst?


Viele Mieter stehen am Ende eines Mietverhältnisses vor der Frage, ob sie die Wände neu streichen müssen oder ob das Vermietersache ist. In diesem Blog gebe ich dir einen Überblick über deine Rechte und Pflichten, Tipps für eine stressfreie Renovierung und wie du Zeit und Geld sparen kannst.



Wohnung Auszug

1. Muss ich meine Wohnung vor dem Auszug streichen?

Ob du die Wohnung vor dem Auszug streichen musst, hängt von verschiedenen Faktoren ab – insbesondere vom Mietvertrag. In Deutschland gibt es keine gesetzliche Verpflichtung, die Wohnung zwingend frisch gestrichen zu übergeben. Entscheidend sind die sogenannten "Schönheitsreparaturen", die im Mietvertrag festgelegt sein können.

  • Mietvertrag prüfen: Schau dir genau die Klauseln zu den Schönheitsreparaturen an. Diese umfassen in der Regel das Streichen von Wänden und Decken, das Lackieren von Türen und Heizkörpern sowie das Ausbessern von Dübellöchern.

  • Ungültige Klauseln: Wenn im Mietvertrag steht, dass du die Wohnung "stets frisch gestrichen" übergeben musst, ist dies ungültig. Der Vermieter darf keine pauschalen Verpflichtungen auferlegen, die unabhängig vom Zustand der Wohnung gelten.


 

2. Wann muss die Wohnung gestrichen werden?

Auch wenn die Schönheitsreparaturen auf dich als Mieter übertragen wurden, musst du nicht immer automatisch die Wohnung streichen. Entscheidend ist der tatsächliche Zustand der Wohnung:

  • Regelmäßige Renovierungsintervalle: In vielen Mietverträgen werden Zeiträume genannt, in denen Schönheitsreparaturen erfolgen sollen (z. B. alle 3-5 Jahre). Diese Fristen sind jedoch nicht bindend, sondern orientieren sich daran, wie stark die Wohnung während der Mietdauer abgenutzt wurde.

  • Normale Abnutzung: Gebrauchsspuren wie kleinere Flecken oder leicht verblasste Farben gelten als normale Abnutzung und müssen nicht zwingend durch den Mieter beseitigt werden.

  • Starke Abnutzung oder Schäden: Sind die Wände stark verschmutzt, weisen Kratzer oder Bohrlöcher auf oder sind in sehr ungewöhnlichen Farben gestrichen (z. B. grelle Farben), kann es erforderlich sein, diese vor dem

    Auszug zu beheben.


 

3. Tipps für stressfreies Streichen vor dem Auszug

Wenn du die Wohnung tatsächlich streichen musst, hier ein paar nützliche Tipps, wie du dies effizient und stressfrei erledigst:

  • Neutraler Anstrich: Vermieter verlangen in der Regel neutrale Farben wie Weiß oder helle Töne. Verzichte auf kräftige oder dunkle Farben, wenn du die Wohnung wieder in den ursprünglichen Zustand versetzen musst.

  • Untergrund vorbereiten: Achte darauf, Bohrlöcher und kleine Risse in den Wänden zu verschließen, bevor du mit dem Streichen beginnst. Dies sorgt für ein gleichmäßiges Ergebnis.

  • Schnelle Techniken: Um Zeit zu sparen, kannst du mit einer Farbrolle großflächig arbeiten und Ecken mit einem kleinen Pinsel nacharbeiten. Malerabdeckband hilft, saubere Kanten an Fenstern und Türen zu ziehen.

  • Farbe kalkulieren: Zu viel Farbe kaufen bedeutet unnötige Kosten und Abfall. Kalkuliere den Bedarf je nach Quadratmeterzahl der Wände – in der Regel benötigt man 1 Liter Farbe für etwa 8-10 m².


 

4. Profis beauftragen oder selbst streichen?

Solltest du überlegen, ob du einen Profi beauftragen oder selbst zur Farbe greifen solltest, gibt es einige Faktoren, die du beachten kannst:

  • Kosten: Ein professioneller Maler spart dir Zeit und Stress, kommt aber natürlich mit Kosten. Hier lohnt es sich, Angebote einzuholen. Der Preis hängt von der Größe der Wohnung, dem Zustand der Wände und der gewünschten Farbauswahl ab.

  • Zeitfaktor: Wenn du wenig Zeit hast, weil der Auszugstermin naht, kann es sinnvoll sein, einen Maler zu engagieren. Wenn du jedoch handwerklich geschickt bist und die Zeit hast, kannst du durch Eigenleistung Geld sparen.

  • Qualität: Wenn du selbst streichst, achte darauf, saubere Kanten zu ziehen und eine gleichmäßige Farbschicht aufzutragen. Andernfalls könnte der Vermieter Nachbesserungen verlangen.



 

5. So sparst du beim Streichen – Tipps und Tricks

Gerade beim Auszug will niemand unnötig viel Geld ausgeben. Hier einige Tipps, wie du das Streichen möglichst kostengünstig gestalten kannst:

  • Reste verwenden: Hast du noch Farbe von früheren Projekten übrig? Dann kannst du diese nutzen, um kleinere Stellen auszubessern oder Räume nachzustreichen.

  • Günstige Farben und Werkzeuge: Es muss nicht immer die teuerste Farbe sein. In Baumärkten findest du oft gute und günstige Alternativen. Auch bei Pinseln und Rollen kannst du sparen, ohne auf Qualität zu verzichten.

  • Malerbedarf leihen: Wenn du keine Malerausrüstung besitzt, kannst du in vielen Baumärkten Werkzeuge wie Farbrollen, Leitern und Abdeckplanen leihen.


 

6. Was tun, wenn der Vermieter mit der Arbeit unzufrieden ist?

Manchmal kommt es vor, dass der Vermieter mit dem Ergebnis deiner Malerarbeiten nicht zufrieden ist. Hier einige Hinweise, wie du in solchen Fällen reagieren kannst:

  • Dokumentation: Mach vor und nach den Malerarbeiten Fotos der Wände. So kannst du bei Unstimmigkeiten den Zustand der Wohnung nachweisen.

  • Rechtliche Lage: Falls der Vermieter zusätzliche Arbeiten oder Nachbesserungen fordert, solltest du prüfen, ob diese Forderungen gerechtfertigt sind. Eine normale Abnutzung musst du nicht beseitigen. Falls es zu einem Konflikt kommt, kann es ratsam sein, sich rechtlichen Rat einzuholen oder einen Mieterschutzverein zu kontaktieren.



Fazit: Ob du deine Wohnung vor dem Auszug streichen musst, hängt von deinem Mietvertrag und dem Zustand der Wohnung ab. In vielen Fällen reicht es, kleinere Schönheitsreparaturen durchzuführen oder die Wohnung in einem neutralen Zustand zu übergeben. Mit den richtigen Techniken und einer guten Planung kannst du die Renovierungsarbeiten stressfrei erledigen und sicherstellen, dass du deine Kaution vollständig zurückbekommst.




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